Teilhabechancengesetz nur ein Trostpflaster

DIE LINKE NRW

Als NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann am Montag (20. Januar 2020) eine Ein-Jahres-Bilanz des sogenannten Teilhabechancengesetzes der Presse vorgestellt hat, ist der Eindruck aufgekommen, man habe es mit einem Jahrhundertwerk zu tun. Als sei endlich der Durchbruch bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit geschafft. Während insgesamt rund 13.000 neue Arbeitsplätze mit den neuen Förderinstrumenten gefördert worden seien, habe man allein für mehr als 10.500 Menschen Arbeitsplätze geschaffen, die bereits länger als sechs Jahre im Leistungsbezug stehen, wie der Leiter der NRW-Arbeitsagentur, Thorsten Withake, ergänzte.

"Doch wer sich die arbeitsmarktpolitische Entwicklung in NRW etwas genauer anschaut, der wird feststellen, dass es sich bei diesen Lobeshymnen eher um potemkinsche Dörfer handelt als um einen Durchbruch in der Arbeitsmarktpolitik," kommentiert der arbeitsmarktpolitische Sprecher im Landesvorstand der Partei DIE LINKE in NRW, Jürgen Aust, diese Bilanz. Den rund 13.000 geförderten Arbeitsplätzen stehen mehr als 300.000 langzeitarbeitslose Menschen in NRW gegenüber, so dass von dem neuen Programm gerade einmal 4,3 Prozent der Langzeitarbeitslosen erfasst werden. Wahrlich alles andere als ein Meilenstein in der NRW-Arbeitsmarktpolitik, wie Minister Laumann im März letzten Jahres vollmundig verkündete.

Doch die entscheidende Schwachstelle dieser Art von neoliberaler Arbeitsmarktpolitik besteht darin, dass die Politik nicht bereit ist, sich von einer weitestgehend repressiven Arbeitsmarktpolitik zu verabschieden. So sind die Arbeitsverhältnisse nach diesem Programm zwar sozialversicherungspflichtig, aber es werden, wie bei jedem normalen Arbeitsverhältnis üblich, keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt, so dass bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses erneut der Absturz ins Hartz IV-System droht. Zudem unterliegen diese Arbeitsverhältnisse auch weiterhin den Sanktionsregeln. „Also freie Berufswahl nach wie vor Fehlanzeige, obwohl insbesondere die SPD die Freiwilligkeit der Arbeitsplatzwahl über längere Zeit gefordert hatte, bevor sie dann wieder zugunsten des Koalitionsfriedens wieder einmal einknickte. Wenn eine nachhaltige Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit nicht nur Trostpflaster verteilen will, dann ist dafür eine konsequente Verabschiedung vom Hartz IV-System erforderlich. Also eine Arbeitsmarktpolitik, die erheblich mehr finanzielle Mittel in die Hand nimmt und ein groß dimensioniertes öffentliches Beschäftigungsprogramm auflegt, welches das Krebsgeschwür der Massenarbeitslosigkeit ernsthaft bekämpft, statt Beruhigungspillen zu verordnen," erklärt Aust abschließend.