Antrag für den Mobilitätsausschuss: Gefahrenminderung an der K37

DIE LINKE im Kreistag Mettmann

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob es möglich ist, an der K37 (Talstraße/Auffahrtrampe zur B7) im Neandertal einen Kreisverkehr zu errichten oder andere geeignete Maßnahmen zur Gefahrenminderung zu ergreifen. Sollte die Zuständigkeit nicht oder nicht ausschließlich beim Kreis Mettmann liegen, wird darum gebeten mit dem Baulastträger Kontakt aufzunehmen und die entsprechende Anregung dort vorzutragen.

Begründung: Der Kreuzungsbereich an der K37 (Talstraße) zur Auffahrtsrampe zur B7 (Südring) bzw. zur Zufahrt zum Seniorenheim ist aufgrund der vorgeschalteten langgezogenen Kurven schwer einsehbar. An dieser Stelle ist es bereits zu Unfällen gekommen. Das kurze Einsichtsfeld in die Kurven vor allem für Abbieger von der Abfahrrampe B7 auf die K37 Talstraße einerseits und die hohe Geschwindigkeit der auf der K37 Talstraße fahrenden Fahrzeuge versetzt die Fahrer*innen in Gefahr.

Da lediglich das Teilstück ab Auffahrtsrampe B7 bis Beethovenstraße eine Kreisstraße ist und das Teilstück vom Museum bis zur Auffahrt auf den Südring (B7) eine Landstraße ist, müsste im Rahmen der Zuständigkeit unter Umständen der Kontakt zum Land hergestellt werden. Daher bitten wir zu prüfen, inwieweit diese Gefahr gemindert werden kann, beispielsweise durch die Errichtung eines Kreisverkehrs. Eine kurzfristige Lösung könnte auch darin bestehen, die Geschwindigkeitsbegrenzung in diesem Bereich herabzusetzen.