Anfrage zur Kinderarmut / Bildung und Teilhabe

DIE LINKE im Kreistag Mettmann

Die Kreisgruppe DIE LINKE bittet um die schriftliche Beantwortung folgender Anfrage zum nächsten Sozialausschuss

 

Am 22.07.2020 hatte die Bertelsmann Stiftung eine Publikation veröffentlicht, nach dem rund 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre in Deutschland arm bzw. von Armut bedroht waren. Aus dem Papier ging hervor, dass dies im Kreis Mettmann für 15,6% der Kinder galt. Konkrete Zahlen zu den einzelnen Städten im Kreisgebiet nicht vor.

Wir bitten um konkrete, aktuelle Zahlen zu Kinderarmut im Kreis Mettmann, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Gemeinden:

  1. Wie viele Kinder und Jugendliche im Kreis Mettmann gelten als arm und leben in Familien mit SGB II Bezug?
  2. Wie viele Kinder und Jugendliche im Kreis Mettmann sind armutsbedroht, weil sie in Familien mit weniger als 60% des durchschnittlichen Einkommens leben, aber noch nicht als arm gelten?
  3. Wie hoch ist der Anteil der armen und armutsbedrohten Kindern und Jugendlichen unter 18 in der Altersgruppe insgesamt?
  4. Wie viele Kinder und Jugendliche im Kreis Mettmann sind insgesamt anspruchsberechtigt für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (bzw. „Gute-Schule-Gesetz“) der Bundesregierung?
  5. Wie viele Kinder und Jugendliche nehmen daraus Leistungen in Anspruch?
    1. Wie viele Kinder haben die Kosten für Schulausflüge und Klassenfahrten abgenommen bekommen?
    2. Wie viele Kinder erhalten Geld für den persönlichen Schulbedarf?
    3. Bei wie vielen Kindern sind die Eigenanteile für gemeinschaftliches Mittagessen z.B. in Schulen, Kindertagesstätten, Horten und in der Kindertagespflege weggefallen bzw. werden übernommen?
    4. Wie viele Kindern erhalten die Eigenanteile bei der Schülerbeförderung erstattet?
    5. Wie viele Kinder haben Mittel für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft („Teilhabebedarf“) von 15 Euro im Monat beantragt?
    6. Gab es in dem Themenfeld der Beantragung von BuT Ablehnungen, Widersprüche, Klagen? Wenn Ja, in welchem Umfang?
    7. Werden die BuT Angebote proaktiv an die Kund*innen kommuniziert?
    8. Wurden für Kinder und Jugendliche im Kreis Mettmann Lock-Down Hilfen wie z.B. Schulcomputer als Mehrbedarffür den Online Unterricht beantragt, genehmigt und bezahlt? Gab es irgendwelche sonstigen Hilfen für die Betroffene?

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