Anfrage: Schuleingangsuntersuchungen im Kreis Mettmann

DIE LINKE im Kreistag Mettmann

Welche Priorität haben Schuleingangsuntersuchungen im Kreis Mettmann? Mit der Einschulung fängt für jedes Kind ein wichtiger Lebensabschnitt an. Zuvor sollen Kinder schulärztlich untersucht werden. Im Rahmen dieser Schuleingangsuntersuchung soll vor allem festgestellt werden, ob ein Kind in irgendeinem Bereich besondere Förderung und Unterstützung benötigt. Ziel ist es, jedem Kind die schulischen Bedingungen zu ermöglichen, die es braucht, um erfolgreich lernen zu können.

 

Die Folgen nicht durchgeführter Schuleingangsuntersuchungen hat die Kreisverwaltung mit Beantwortung unserer Anfrage vom 07.12.2020 zutreffend wie folgt dargestellt: "Eine mögliche Folge könnte die fehlende Chancengleichheit der Kinder mit besonderen Auffälligkeiten sein. Auch entfällt die sozialkompensatorische Fürsorge (bspw. Hinwirken auf Nachholen von verpassten Vorsorgeuntersuchungen oder Impfungen)." (Antwortschreiben vom 19.01.2021)

 

Fragen:

 

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich durchgeführter Schuleingangsuntersuchungen für Kinder, die im Schuljahr 2021/2022 eingeschult werden? Bitte schlüsseln Sie die Antworten nach kreisangehörigen Städten auf.
  2. Welche Maßnahmen hat der Kreis Mettmann getroffen bzw. müssen getroffen werden, um Schuleingangsuntersuchungen für alle Kinder, die im Schuljahr 2022/2023 schulpflichtig werden, durchzuführen?
  3. Wann werden schulärztliche Beratungen der Eltern zur vor-/schulischen Förderung des Kindes sowie Institutionsberatungen (Kita/Schule) wieder durchgeführt?
  4. Wie ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Wiederbesetzung vakanter Stellen im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst?
  5. Um ein umfassendes Lagebild zur Situation der Kinder- und Jugendgesundheitsdienste in Bezug auf die Schuleingangsuntersuchungen zu erhalten, soll eine Befragung aller Kinder- und Jugendgesundheitsdienste in Nordrhein-Westfalen durch das Landeszentrum Gesundheit (LZG) erfolgen. Liegt mittlerweile ein Ergebnis vor bzw. wann ist mit diesem zu rechnen?
  6. Laut Landesregierung ist ein genereller Verzicht der verpflichtenden Schuleingangsuntersuchungen nicht geboten. Das Land möchte vielmehr fachlich geeignete und organisatorische Ansätze für den Fall entwickeln, dass eine untere Gesundheitsbehörde die Schuleingangsuntersuchungen tatsächlich regelhaft nicht durchführen kann. Trifft dies auf den Kreis Mettmann zu und welche Informationen liegen dem Kreis Mettmann hierzu bisher vor?