16. Januar 2011 Ilona Küchler

Strom gehört zur Grundversorgung

Vielerorts flattern den Bürgerinnen und Bürgern demnächst Strom- und Gasabrechnungen ins Haus. Aufgrund der eisigen Temperaturen, die in den vergangenen Wochen vorherrschten, rechnen daher viele Haushalte mit saftigen Nachzahlungen. Für so manchen wird diese finanzielle Belastung zum Kraftakt werden.


DIE LINKE im Kreis Mettmann fordert daher die Kommunen auf, zu prüfen unter welchen Bedingungen die Einführung eines Sozialtarifes für den Strom- und Gasbezug realisierbar ist. Bereits vor Jahren hat die EU festgelegt, dass der Stromtarif auch sozialen Kriterien genügen muss. Zeit dies auch in Deutschland umzusetzen.

Doch während uns Nachbarländer vormachen, wie es funktionieren kann, hinken wir wieder einmal hinterher.

So hat Belgien zum Beispiel Maßnahmen ergriffen, die verhindern, dass Menschen die Energie komplett abgestellt wird. Sozial Bedürftige erhalten eine bestimmte Menge Strom und Gas kostenlos zur Verfügung. Die Finanzierung ist über eine Umlage auf den Energiepreis gesichert.


Für einen Sozialtarif sollte gegebenenfalls neben einer allgemeinen Absenkung des Grundpreisanteils, geprüft werden, ob es in Anlehnung an das belgische Modell sinnvoll sein kann, die ersten 500 kWh für mögliche Berechtigte kostenlos zur Verfügung zu stellen. Zudem sollte geprüft werden, ob bei Menschen, die Leistungen gemäß SBG XII und SBG II (in Anwendung der Richtlinie zur Kosten der Unterkunft) erhalten, sich der Sozialtarif nur auf den Teil des Strom- und Gasbezuges beziehen sollte, der nicht zum Heizen verwendet wird.


Die steigende Zahl von Stromabschaltungen in unserem Lande ist jedenfalls Ausdruck größter sozialer Not. Denn Strom gehört zur Grundversorgung.

Um diese zu sichern, muss Energie sozial gestaffelt werden!